FAQ Prozesstechnik

F: Wie oft und unter welchen Kriterien müssen Ex-Trennfunkenstrecken geprüft werden?

A: Erfolgt der Einsatz der Ex-Trennfunkenstrecken im Rahmen der ausgewiesenen technischen Daten, sind sie wartungsfrei. Eine Überprüfung erfolgt üblicherweise innerhalb der für die jeweilige Anlage vom Betreiber angesetzten Prüfintervalle.
Alle Informationen zu Prüfintervallen und Prüfkriterien finden Sie im DEHN-Formblatt "Prüfung von Ex-Trennfunkenstrecken".

 

F: Nach welchen Kriterien wird ein Blitzschutzsystem in explosionsgefährdeten Bereichen geprüft?

A: Die Norm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) legt fest, wie ein Blitzschutzsystem in explosionsgefährdeten
Bereichen zu prüfen ist. Einen Norm-konformen Prüfablauf finden Sie im DEHN-Formblatt "Prüfung des
Blitzschutzsystems im explosionsgefährdeten Bereich".

 

F: Welche Erdungsanlagen sind für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen zu errichten?

A: Für Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen sind nur Erdungsanlagen Typ B gem. DIN EN 62305-3 zugelassen. Dies sind in der Regel Ring- oder Fundamenterder.

 

F: Wie gefährlich ist ein direkter Blitz-Einschlag in Ex-Zone 1?

Wenn ein Blitz in eine explosionsfähige Atmosphäre einschlägt, wird diese stets entzündet. Von der Blitzeinschlagstelle weg fließen zudem starke Ströme, die entlang der Entladungsstrecke Funken hervorrufen können. In DIN EN 1127-1 wird unter anderem Blitzschlag als Zündquelle in explosionsfähiger Atmosphäre definiert.
In einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und GefStoffV muss festgelegt werden, ob die Zündquelle Blitzschlag in dem bewerteten Bereich wirksam werden kann. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Eine mögliche Maßnahme ist das Errichten eines geeigneten Blitzschutzsystems, das direkte Einschläge in die entsprechende Zone wirksam verhindert.

 

F: Welche Anforderungen müssen Schraubverbindungen zum Potentialausgleich in Ex-Zone 1 und 2 erfüllen?

A: Schraubverbindungen in Ex-Zone 1 und 2 müssen die Mindestanforderungen der DIN EN 60079-14 erfüllen. Diese sind: gesichert gegen Selbstlockern und korrosionsbeständig. Gesichert gegen Selbstlockern bedeutet z.B. die Verwendung von Federringen.
Für Ex-Zone 1 gilt zusätzlich: Potentialausgleich sowie Anschlüsse und Verbindungen mit Anlagenteilen aus Metall sind so auszubilden, dass beim Blitzstromdurchgang keine Funken bzw. unzulässig hohe Erwärmungen entstehen.

 

F: Darf jede beliebige PA-Schiene im Ex-Bereich installiert werden?

A: Nein, die PA-Schiene muss neben den herkömmlichen in der Produktnorm (DIN VDE 0618-1) festgelegten Prüfparameter auch noch die Mindestanforderungen der DIN EN 60079-14 erfüllen. Diese sind: Sicherung gegen Selbstlockern und Korrosionsbeständigkeit. Damit  ist ein dauerhaft wirksamer Potentialausgleich gewährleistet.

 

F: Dürfen Funkenstrecken mit der Typ-Bezeichnung EXFS C1 (Art.-Nr. 923070)  oder EXFS C1 KU (Art.-Nr. 923071)  noch eingesetzt werden?

A: Ja – sofern sie noch funktionstüchtig sind, dürfen diese Funkenstrecken-Typen in Bestandsanlagen in Zone 1/21 und Zone 2/22 verwendet werden.
Eine Zulassung nach ATEX besteht für beide Artikel.

Als Nachfolge-Typen für EXFS C1 und EXFS C1 KU sind folgende Funkenstrecken geeignet:
EXFS 100 (Art.-Nr. 923100) bzw. EXFS 100 KU (Art.-Nr. 923101).
 
 

F: Dürfen Funkenstrecken mit der Typ-Bezeichnung EXFS L (Art.-Nr. 923005 / 923006) noch eingesetzt werden?

A: Ja – diese Funkenstrecken-Typen dürfen in Bestandsanlagen in Zone 1 und 2 noch verwendet werden – allerdings nur, sofern in diesen Anlagen nur 8/20 µs Impulse zu erwarten sind. Eine Blitzstromprüfung (10/350 µs) liegt für diese Type nicht vor!

Als Nachfolge-Typen für 923005 und 923006 sind folgende Funkenstrecken geeignet:

  • Einsatz nur in Zone 2: EXFS L100 (Art.-Nr. 923060), EXFS L200 (Art.-Nr. 923061), EXFS L300 (Art.-Nr. 923062)
  • Einsatz in allen Ex-Zonen: EXFS 100 (923100)

 

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